Tickets ab 2. April 2026 verfügbar!

grafik technokultur in berlin immaterielles kulturerbe deutschland unesco

Unsere Arbeit braucht Unterstützung

Musikalische Bildung, kulturelle Teilhabe und die Zukunft unseres Kulturerbes passieren nicht von selbst. Sie entstehen durch kontinuierliche Arbeit – und durch Menschen, die sie ermöglichen.

Durch unsere Initiative ist die Technokultur in Berlin seit 2024 als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland anerkannt – ein wichtiger Erfolg, den wir gemeinsam mit vielen Akteur:innen aus der Szene erreicht haben.

Doch Anerkennung ist kein Endpunkt.
Sie ist ein Auftrag.

   

Als Trägergruppe arbeiten wir daran, dieses Kulturerbe aktiv weiterzuentwickeln: durch Bildungsarbeit und Wissensvermittlung, durch Forschung zur Geschichte und gesellschaftlichen Wirkung von Technokultur, durch öffentliche Formate, kulturelle Projekte und politische Arbeit.

✔︎ Damit dieses Wissen nicht verloren geht, sondern zugänglich wird.

✔︎ Damit Technokultur sichtbar bleibt.

✔︎ Damit sie ihren Platz in Bildung, Forschung und Gesellschaft dauerhaft behaupten kann.

   

Diese Arbeit braucht verlässliche Strukturen – von Konzeption und Kommunikation bis zur konkreten Umsetzung von Projekten.

Rave The Planet ist eine gemeinnützige Organisation. Das heißt: Unsere Arbeit finanziert sich nicht selbst, sondern durch Unterstützung.

Mit deiner Spende hilfst du uns, Technokultur nicht nur zu bewahren, sondern Wissen zu vermitteln, Forschung anzustoßen und konkrete Projekte möglich zu machen.

Gemeinsam für unsere Mission

Spende für unsere Projekte

Spendenkonto

Spende per Überweisung oder Dauerauftrag

Bank:Berliner Sparkasse
IBAN:DE34 1005 0000 0190 8305 49
BIC:BELADEBE
Betreff:Spende

PayPal

Spende bequem über PayPal

Du hast Bock auf unsere News?

FAQ

Was ist eigentlich eine gGmbH?

Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist gemäß dem deutschen Recht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Gemeinnützigkeit wird durch das kleine „g“ vor der Bezeichnung GmbH gekennzeichnet und definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO).

Gemeinnützigkeit liegt dann vor, wenn eine Körperschaft (wie z. B. ein Verein oder eine GmbH) ihre Tätigkeit darauf richtet „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ (§ 52 Abs. 1 AO). Die gGmbH unterliegt außerdem noch dem GmbH-Gesetz und dem Handelsgesetzbuch.

Mehr Infos auf Wikipedia.

RAVE THE NEWSLETTER

Du hast Bock auf unsere News? Dann melde dich für unseren Newsletter an.

Verpasse ab sofort keine News mehr von Rave The Planet und unseren Projekten. Mit unserem Newsletter bist du immer up to date. Ungefiltert, unkomprimiert, unkompliziert - direkt von der Quelle, unserem Headquater in Berlin. Frischer geht's nicht!