Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist gemäß dem deutschen Recht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Gemeinnützigkeit wird durch das kleine „g“ vor der Bezeichnung GmbH gekennzeichnet und definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO).
Gemeinnützigkeit liegt dann vor, wenn eine Körperschaft (wie z. B. ein Verein oder eine GmbH) ihre Tätigkeit darauf richtet „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ (§ 52 Abs. 1 AO). Die gGmbH unterliegt außerdem noch dem GmbH-Gesetz und dem Handelsgesetzbuch.
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