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Satzungszwecke von Rave The Planet

Rave The Planet ist eine gemeinnützige Organisation (gGmbH) und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Damit haben wir uns verpflichtet sämtliche Erträge, z.B. Spendengelder, für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Gewinne dürfen per Gesetz nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Darüber hinaus arbeiten alle unsere Geschäftsführer ehrenamtlich.

Hier ein Auszug aus unserer Satzung:

„Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, der Bildung und der Mildtätigkeit im Sinne von § 53 Nr. 2 AO. …

Der Satzungszweck Kunst und Kultur wird insbesondere durch das Organisieren und Öffnen von Räumen zur Darstellung der Geschichte und der Gegenwartskultur der elektronischen Musik nebst aktueller Bezugsherstellung und Möglichkeiten der Verknüpfung von Musikern verwirklicht. Er wird auch verwirklicht, indem Kreative in Form von Preisen und Zuschüssen insbesondere im Rahmen eines Sommerfestivals bzw. sonst öffentlicher und frei zugänglicher Schaffensergebnisse sowie durch Information der Öffentlichkeit und Allgemeinheit über diese Unterstützungsmaßnahmen und Leistungen der Gesellschaft durch entsprechende Veröffentlichungen informiert werden.“

Unsere vollständige Satzung (Gesellschaftsvertrag) findet ihr hier.

Finanzierung des FundRaving-Projekts (2020)

Bei der Entwicklung und dem Bau des FundRaving-Modells sind die folgenden Kosten entstanden:

 

Transparenz Finanzierung

Ausstellung 
  Die Filmbauarbeiter
  GmbH & Co KG

 

23.500,00 EUR
Container 
  Bimicon GmbH8.795,00 EUR
  BZW Blechzentrum
  Weißensee GmbH
36.750,00 EUR
  LEX Autovermietung
  Transport- und Vermiet GmbH

 

1.500,00 EUR
Elektro & Licht 
  Black Box Music
  Veranstaltungstechnik GmbH

628,00 EUR

  Christian Kohl
  Veranstaltungstechnik e.K.
7.563,00 EUR
  Olighting – Oliver Großmann7.540,00 EUR
  Ralf Jerominek
  Veranstaltungstechnik 
  StageMediaSupport

 

4.241,00 EUR
Fundraving-Modell 
  Arte Werbung13.106,00 EUR
  Contura Modellbau74.663,00 EUR
  Die Filmbauarbeiter
  GmbH & Co KG
36.782,00 EUR
  spree systems GmbH5.078,00 EUR
  Eigenbedarf 3D-Drucker

 

4.000,00 EUR
Miniaturfiguren 
  Kleinkunst-Werkstätten
  Paul M. Preiser GmbH
10.000,00 EUR
  Ye Ye Enterprise33.000,00 EUR

Förderung von Kunst und Kultur

Förderung von Kunst und Kultur, der Bildung und der Mildtätigkeit im Sinne des § 53 Nr. 2 AO:

Zug der Liebe e.V., Pfarrstr. 129, 10317 Berlin: 15.000,00 €

GROOVE Magazin, Köpenicker Str. 178/179, 10997 Berlin: 1.000,00 €

Archiv der Jugendkulturen e.V., Fidicinstraße 3, 10965 Berlin: tba

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