Technokultur als

UNESCO Kulturerbe

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Technokultur in Berlin als UNESCO Kulturerbe

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Mehr Infos zum Immateriellen Kulturerbe findest du weiter unten auf dieser Seite.     

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Jetzt auf YouTube: Technokultur in Berlin // Film zum UNESCO-Antrag für das Immaterielle Kulturerbe

Berliner Kulturschaffende, wie z.B. Ellen Allien, Dimitri Hegemann, Alan Oldham, Alexander Kürger, Hans Cousto uvm., machen darin deutlich, was Technokultur in Berlin ausmacht und weshalb es notwendig ist sie zu schützen.

 

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    Was ist ein Immaterielles Kulturerbe?

    Kultur bezieht sich auf Werte, Traditionen und unterschiedliche Identitäten. Ein Erbe ist etwas, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Immateriell heißt, dass es nicht gegenständlich, sondern geistig ist.

    Im Ganzen meint Immaterielles Kulturerbe gelebte Traditionen und Ausdrucksformen, wie Gemeinschaftsversammlungen, Musik, Überzeugungen, kulturelle Praktiken und handwerkliche Fertigkeiten. So gelten die Gay Pride Parade in Amsterdam, Reggae aus Jamaika oder die Züricher Technokultur bereits als Kulturerbe bzw. gelebte, kulturelle Praktiken.

    Wir von Rave The Planet sind davon überzeugt, dass auch die Technokultur in Berlin alle Voraussetzungen erfüllt, um ebenfalls Immaterielles Kulturerbe anerkannt zu werden.

    Warum Technokultur in Berlin?

    Berlin ist nicht der einzige Ort, an dem Technokultur entstanden ist. Die Wurzeln liegen u.a. in Detroit, Chicago, Belgien, aber auch schon in frühen elektronischen Musikgenres, wie etwa Electronic Body Music, Synth-Pop und New Beat.

    Durch seine Besonderheiten, wie die geschichtliche Situation mit dem Mauerfall und die dadurch entstandene Euphorie, war Berlin jedoch von entscheidender Bedeutung für ihre Entwicklung.

    Leerstehende, verwaltungsfreie Räume boten in den 1990ern den optimalen Nährboden für die kreative Kulturszene und förderten ihr exponentielles Wachstum, das sich u.a. in der Loveparade widerspiegelt, und zur engen Verbindung von Techno und Berlin geführt hat.

    Die internationale Techno-Family spricht deshalb heute von Berlin als „Hauptstadt des Techno“.

    Wie wird man Immaterielles Kulturerbe?

    Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland

    Alle zwei Jahre können Bewerbungen für die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO eingereicht werden. Dafür stellt die UNESCO einheitliches Formular bereit, dem  auch fachliche Begleitschreiben und 10 Foto bzw. Film- oder Tondokumente beigefügt werden müssen, die die Kultur in ihrer Ausübung und Vielfalt darstellen.

    Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet, von der Deutschen UNESCO-Kommission, den Bundesländern, der Kultusministerkonferenz und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Vorschläge für die Eintragung werden von den jeweiligen Kommunen eingereicht.

    Was sind die gesellschaftlichen Vorteile?

    Die Anerkennung der Technokultur und ihre Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der UNESCO hat eine große Symbolwirkung. Sie übt Handlungsdruck auf Machtämter aus und garantiert internationale Aufmerksamkeit.

    Der Status des „Immateriellen Kulturerbes“ fördert das Bewusstsein, dass Techno längst aus seiner Nische herausgetreten und zu einer eigenständigen Kulturform geworden ist. Die Öffentlichkeit wird dafür sensibilisiert diese Kultur zu schützen und zu erhalten, um auch in Zukunft davon zu profitieren.

    Für Akteur:innen der Branche vereinfacht sich der Zugang zu Räumen und von der Legislative auferlegte Hürden können leichter überwunden werden.

    Was sind die rechtlichen Vorteile?

    Der Status „Immaterielles Kulturerbe“ senkt Hürden und Auflagen bei der Neueröffnung und Erhaltung von Kulturstätten, z.B. Clubs. Auch der Zugang zu staatlichen Subventionen und gemeinnützigen Förderungen wird einfacher. So können die Orte, die bereits seit langer Zeit existieren viel besser geschützt werden.

    Außerdem wird der verfassungsrechtliche Schutz der Kunst (GG Art. 5 Abs. 3) durch den Status verbessert. Bei Abwägungen und Entscheidungen der Verwaltung, z.B. in Hinblick auf Schall-, Brand-, Lärm- und Denkmalschutz, kann durch den Schutzstatus der UNESCO leichter zum Vorteil der Kulturstätten entschieden werden.

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