Halbzeit: Immaterielles Kulturerbe

+++ Sensibilisierung und Anerkennung des Schutzbedarfs +++ Politik unterstützt Idee Kultur anzuerkennen +++

Das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Techno-Clubs ist aufwendig, teuer und eingeschränkt. Nicht überall dürfen Clubs eröffnet werden. Rechtlich zählen diese derzeit noch als Vergnügungsstätte und wenn man eine so eingeordnete Tanzlokalität kreativ eröffnen will, wird man behandelt wie ein Bordell oder eine Spielothek. Mit Folgen: Neben Abstand zu anderen Vergnügungsstätten, deutlich höheren Auflagen zu Sicherheit und Ordnung, muss eine Vergnügungsstätte z.B. zehnmal mehr Beiträge an Berufsgenossenschaften bezahlen. Die Baunutzungsverordnung lässt Clubs auch nicht in jedem Gewerbe- und Mischgebiet zu. Die Hürden sind also hoch.

Antrag im Bundestag

Deshalb hat Rave The Planet schon 2019 den Antrag für die UNESCO vorbereitet, die elektronische Tanzmusikkultur als immaterielles Kulturerbe anerkennen zu lassen. Clubs sind keine Vergnügungsstätten im rechtlichen Sinn, Clubs machen Kultur. Spielorte der elektronischen Tanzmusik dürfen anderen Interessen von Nachbarn, Denkmalbehörden usw. nicht nachstehen.
 
Am 13.01.2020 war es soweit: Mit der Bekanntmachung unseres Vorhabens war die Resonanz extrem hoch. Mit Antrag 19/98832 hat dann die FDP im Bundestag die Unterstützung unseres Vorhabens beantragt. Die Hochschule Cottbus unterstützt mit einem Team aus Wissenschaftlern unseren Antrag. Einer unserer Mitarbeiter bei Rave The Planet schreibt seit gut einem halben Jahr an der wissenschaftlichen Grundlage zum Schutzgut.
 

Unterstützung aus Wissenschaft und Szene

Andere Autoren wie Hans Cousto unterstützen uns und Clubs wie das Watergate Berlin in Berlin stehen zur weiteren Erforschung und Praxisbezug bereit. Wir arbeiten zur Zeit also inhaltlich am Antrag.
 
Am 20.06.2020 haben dann endlich SPD, Die Grünen und Die Linke unsere Idee unterstützt und beim Abgeordnetenhaus beantragt, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen und die Baunutzungsordnung entsprechend anzupassen. Die rechtlichen Ziele kommen also voran.
 
Ein wichtiger Schritt: Sensibilisierung und Anerkennung des Schutzbedarfs sind getan. Halbzeit sozusagen.

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